LERNHILFE  
escalamath


Unsere Leistungen

Wir bieten eine lernpädagogische-therapeutische Dienstleistungen an, die individuell auf die Bedürfnisse Ihres Kindes und seine persönlichen Lernschwierigkeiten abgestimmt ist:


Eingangsdiagnostik

Eine fundierte Eingangsdiagnostik bildet die Basis unsere Arbeit aus der individuelle Fördermaßnahmen für Ihr Kind resultieren. 


Elternarbeit

Die Qualität unsere Arbeit zeichnet sich darin aus, dass eine intensive Elternarbeit miteingeschlossen ist: in regelmäßigen Abständen finden Gespräche zusammen mit Ihnen statt. Sie werden stets über die Lernfortschritte Ihres Kindes informiert und erhalten Unterstützungsmaßnahmen auch für zu Hause. 


Kontakt zur Schule

Auf Wunsch nehmen wir auch Kontakt zum aktuellen Beschulungsort Ihres Kindes auf, um gegebenenfalls für weitere  Unterstützungsmaßnahmen die nötige Sensibilisierung anzubahnen. 


Therapiesitzung

Sie erhalten nach Absprache für Ihr Kind einen wöchentlichen Termin für die Therapiesitzungen. Eine Therapiesitzung dauert  je nach abgeschlossenem Therapievertrag zwischen 30 Minuten und 45 Minuten pro Termin. Diese findet in den Räumen der Lerntherapie-Praxis in Hüttlingen statt. In der Regel werden 10 bis 20 Therapiesitzungen vereinbart, um positive Lernfortschritte erzielen zu können. In einem ersten Aufklärungsgespräch werden Ihnen die Vertragsbedingungen transparent gemacht und mit Ihren Wünschen ergänzend festgelegt. Bei Interesse und Ihrem Einverständnis können die Therapiesitzungen beispielsweise durch Kletter-Einheiten ergänzt werden.


Finanzierung

Diese lernpädagogische-therapeutische Dienstleistung ist von den gesetzlichen Krankenkassen nicht anerkannt. Die Kosten werden unter bestimmten Voraussetzung jedoch von den zuständigen Jugendämtern (nach SGB VIII) übernommen. Wir informieren Sie hierzu gerne. 

Darüber hinaus fällt Lernförderung unter das Bildungspaket - Leistung für Bildung und Teilhabe zum Beispiel für Wohngeld- und Kinderzuschlagsempfänger. Wenden Sie sich bitte in diesen Fällen an das zuständige Landratsamt bzw. Jobcenter. Erhalten Sie Grundsicherung nach dem SGB XII, Bürgergeld nach SGB II oder  Asylbewerberleistungen im Ostalbkreis, dann wenden Sie sich bitte zur Beratung ebenfalls an das Jobcenter (jobcenter-bildung-teilhabe@ostalbkreis.de).

In den meisten Fällen werden die anfallenden Kosten unserer Arbeit über die Eltern als Selbstzahler verrichtet. 


Bitte kontaktieren Sie uns bei Fragen oder für weitere Informationen! 

Wir sind telefonisch oder per E-Mail für Sie erreichbar.

Beachten Sie jedoch, dass während den Therapie-Einheiten keine Anfragen beantwortet werden können. Sie werden schnellstmöglichst zurückgerufen oder per E-Mail kontaktiert. Achten Sie daher bitte darauf, Ihre Erreichbarkeit mitzuteilen. Herzlichen Dank.